Bund reduziert finanzielle Mittel für die Jobcenter: weniger Geld für Weiterbildung im Landkreis Würzburg
Das kommunale Jobcenter des Landkreises Würzburg muss seine Leistungen im laufenden Jahr 2025 vorübergehend einschränken. Hintergrund sind deutlich reduzierte Finanzmittelzuweisungen des Bundes an den Landkreis Würzburg. Bürgerinnen und Bürger können daher die Weiterqualifizierungsangebote des Jobcenters nicht im gewohnten Umfang nutzen.
Das kommunale Jobcenter des Landkreises Würzburg unterstützt Menschen dabei, ihre beruflichen Chancen durch Schulungen und Angebote zu verbessern, um sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgrund der nun spürbaren Mittelreduzierung ist es den Verantwortlichen nicht mehr möglich, das bisherige Leistungsspektrum vollständig aufrechtzuerhalten.
Mehr Bedarfsgemeinschaften, weniger Geld
Die Ursache dafür liegt in den Finanzierungsgrundlagen für die Jobcenter in Deutschland: Im Jahr 2025 ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zu den Vorjahren erneut gestiegen – im Landkreis Würzburg von rund 1.950 Ende 2023 auf derzeit gut 2.100 Bedarfsgemeinschaften. Die Höhe der Bundeszuschüsse orientiert sich jedoch am Zeitraum von Mitte 2023 bis Mitte 2024. Die höhere Zahl von Vermittlungen bei gleichzeitig dürftiger Finanzierung stellt bundesweit viele Jobcenter vor Herausforderungen.
Bedarfsgemeinschaften sind Familien oder Haushalte, in denen mehrere Personen zusammenleben und gemeinsam finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen können. Dabei wird das Einkommen aller Mitglieder zusammen betrachtet, um zu prüfen, wie viel Hilfe nötig ist.
Fokus auf europäische Fördermittel und Mehrarbeit
Im Sozialausschuss des Landkreises standen deshalb die Folgen der Mittelkürzung auf der Tagesordnung. Demnach setzt das Jobcenter seit diesem Jahr vermehrt auf Maßnahmen, die durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Reduzierte Angebote und die erhöhte Fallzahl werden zudem durch zusätzliches Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefangen. Trotz weitreichender interner Anpassungen und Sparmaßnahmen musste die Bandbreite an Eingliederungsangeboten jedoch eingeschränkt werden.
„Wir sind uns der schwierigen Situation bewusst, wollen aber gleichzeitig zeigen, dass wir flexibel reagieren und unsere Strategien anpassen, um das bestmögliche Angebot für unsere Kundinnen und Kunden zu gewährleisten“, betont die Geschäftsbereichsleiterin für das Jobcenter, Eva Hetterich.
„Gesellschaft darf nicht an der falschen Stelle sparen“
„Die Einschnitte sind spürbar. Sie treffen die Menschen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind“, sagt Landrat Thomas Eberth. Da der Bund im Koalitionsvertrag für 2026 ausreichende Mittel für die Jobcenter in Aussicht gestellt hat, hoffe man, dass die Einschränkungen nur vorübergehend seien.
Dennoch richtet Landrat Eberth einen dringenden Appell in Richtung Berlin: „Die Bundesregierung darf soziale Förderungen nicht aus dem Blick verlieren und muss die Budgets der Jobcenter nachhaltig sichern. Nur so können die Einrichtungen ihren Auftrag für Arbeit, Integration und Chancengleichheit richtig erfüllen“, so der Landrat. „Weiterqualifizierung ist eine Chance auf Arbeit und selbstbestimmten Lebensunterhalt. Darüber hinaus entlastet ein Mensch, der in Lohn und Brot steht, die Sozialkasse gleich doppelt: Er benötigt keine staatliche Unterstützung mehr und zahlt Steuern. Unsere Gesellschaft darf deswegen nicht an der falschen Stelle sparen.“