Achtung Wildwechsel: Tipps für Autofahrer

In Deutschland gab es 2022 rund 265.000 Wildunfälle mit rund 2.600 Verletzten und Schäden in Höhe von 950 Mio. Euro. Foto Copyright @Versicherungskammer Bayern

Alle zwei Minuten ein Wildunfall in Deutschland – jährlich 2.600 Verletzten und 950 Millionen Euro Schaden – Wichtige Tipps für Autofahrer

Auf Landstraßen und in herbstlicher Dämmerung passiert es am häufigsten: Plötzlich taucht ein Reh, Hirsch oder Wildschwein auf und der Fahrer hat keine Zeit mehr zu bremsen. Die Folge: Eine verbeulte Frontpartie, eine kaputte Windschutzscheibe, ein totes Tier oder gar eine verletzte Autofahrerin. Statistisch kommt es in Deutschland alle zwei Minuten zu einen Wildunfall, besonders im Herbst: 2022 waren es rund 265.000 Wildunfälle mit 2.600 Verletzten sowie Schäden in Höhe von stattlichen 950 Mio. Euro. Was bei einem Wildunfall zu tun ist, erklären unsere Tipps für Autofahrer.

Verursacher sind in den meisten Fällen Rehe (ca. 200.000), gefolgt von Wildschweinen (ca. 31.000); laut Deutschem Jagdverband ereignen sich dabei fast ein Viertel aller Wildunfälle in Bayern. Besonders in der Morgen- und Abenddämmerung sind viele Berufspendler unterwegs, die auf den Straßen den Lebensraum der Tiere kreuzen. 

Für Autofahrer gilt grundsätzlich, die Augen offen zu halten und bremsbereit bleiben, warnt Paul Martens, Hauptabteilungsleiter Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer. „Die Tiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und laufen auch bei einem heranfahrenden Auto über die Straße.“

Meldepflicht bei Wildunfällen

Das Tempo sollte daher auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 Kilometer pro Stunde gedrosselt werden, so Martens. Tauchen Wildtiere plötzlich auf der Fahrbahn auf, ist es wichtig, sofort bremsbereit zu sein, das Licht abzublenden und zu hupen. Riskante und unkontrollierte Ausweichmanöver sollten jedoch unbedingt vermieden werden. 

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Foto Copyright @Versicherungskammer Bayern

Trotz aller Vorsicht kann es dennoch zu einem Zusammenstoß kommen. Viele Autofahrer wissen in diesem Fall nicht, wie sie sich verhalten sollen. „Wichtig ist, erst einmal Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen“, rät Martens. Angefahrene Tiere sollte man nicht anfassen oder nur mit Handschuhen von der Straße ziehen. Zudem sollte die zuständige Forstdienststelle informiert werden, insbesondere wenn ein Tier nach einem Unfall in den Wald flieht.

Wildschaden dokumentieren

Bei einem Bremsmanöver könne es zudem schnell passieren, dass ein Dritter auffährt. Den Schaden, der bei einem solchen Unfall entsteht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, erläutert Martens. Die Teilkaskoversicherung der Versicherungskammer kommt für Schäden am eigenen Wagen auf, wenn der Autofahrer mit Tieren aller Art zusammengestoßen ist. Schäden durch riskante Brems- und Ausweichmanöver decke hingegen nur die Vollkaskoversicherung ab.

„Um den Wildunfall nachzuweisen, benötigen Versicherungsnehmer neben dem Unfallprotokoll und Fotos vom Unfallort auch eine Wildschadenbescheinigung von der Polizei oder von der zuständigen Forstdienststelle“, erklärt Martens. „Diese Dokumente dienen später als Nachweis gegenüber der Versicherung, dass der Schaden tatsächlich durch einen Wildunfall entstanden ist.“

Tipps bei Wildwechsel: Das sollten Autofahrer beachten:

  • Das Tempo auf Wald- und Feldstraßen auf 50 bis 60 km/h drosseln
  • Wenn Wild auf der Straße steht: Abblenden, hupen und bremsen
  • Mit Nachzüglern rechnen (Auffahr-Gefahr)

Was nach einem Wildunfall zu tun ist

  • Unfallstelle absichern, die Polizei und die zuständige Forstdienststelle informieren
  • Tote oder verletzte Tiere nicht anfassen bzw. nur mit Handschuhen von der Straße ziehen
  • Fotos von der Unfallstelle machen und ggf. Zeugenaussagen aufnehmen
  • Unfallprotokoll und Wildschadenbescheinigung von der Polizei und von der zuständigen Forstdienststelle aushändigen lassen
  • KfZ-Versicherung informieren
  • Wer angefahrene Tiere mitnimmt, um sie beispielsweise mit Klößen, Preiselbeeren und einer Dunkelbiersauce zu verspeisen, macht sich der Wilderei strafbar.

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