Bis Ende Januar 2023 müssen Autofahrende das Erste-Hilfe-Material im Verbandkasten ihres Fahrzeuges um zwei Atemschutz-Masken ergänzen.
Bis Ende Januar 2023 müssen Autofahrende das Erste-Hilfe-Material im Verbandkasten ihres Fahrzeuges um zwei Atemschutz-Masken ergänzen.