Mehr Geld im Portemonnaie, neue Verbraucherrechte, höhere Spritpreise und digitale Neuerungen
Das Jahr 2026 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich, die viele Menschen ganz konkret betreffen – beim Einkommen, im Restaurant, beim Online-Shopping oder auf der Straße. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die Sie kennen sollten.
Mehr Netto durch Steuerentlastungen
Gute Nachrichten für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro pro Person (2025: 12.096 Euro). Dieser Teil des Einkommens bleibt vollständig steuerfrei. Zusätzlich werden die Tarifgrenzen der Einkommensteuer erneut angehoben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. So sollen inflationsbedingte Lohnerhöhungen nicht automatisch zu einer höheren Steuerlast führen.
Familien profitieren: Kindergeld und Freibeträge steigen
Auch Familien werden entlastet. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.828 Euro je Kind für beide Eltern zusammen. Parallel steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind. Wie bisher prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante im Einzelfall günstiger ist.

7 Prozent Umsatzsteuer: Günstiger essen gehen?
Speisen in Restaurants, Cafés, Kantinen sowie bei Abholung und Lieferung werden künftig dauerhaft nur noch mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Zuvor lag der Satz bei 19 Prozent. Ob Gäste tatsächlich niedrigere Preise spüren, hängt jedoch von den Kosten und Kalkulationen der Betriebe ab.
Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst im Alter
Mit der neuen Aktivrente will der Gesetzgeber Anreize schaffen, freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Wer weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Erst darüber hinausgehendes Einkommen wird regulär besteuert.
Steuererklärung: Diese Fristen gelten
Wer seine Steuererklärung selbst abgibt, muss sie bei bestehender Abgabepflicht bis spätestens 31. Juli 2026 einreichen. Bei Abgabe über eine Steuerberatung verlängert sich die Frist deutlich: In diesem Fall endet sie am 1. März 2027, weil der eigentliche Abgabetermin (28. Februar) auf einen Samstag fällt. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung freiwillig noch bis zum 31. Dezember 2029 einreichen – oft mit Aussicht auf eine Erstattung.
Stärkeres Recht auf Reparatur
Eine neue EU-Richtlinie stärkt ab 2026 das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten. Hersteller unter anderem von Smartphones, Tablets, Waschmaschinen oder Staubsaugern müssen auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Preise müssen transparent und angemessen sein. Wer sich während der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für einen Austausch entscheidet, erhält zudem zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung.
Rücktritt per Klick: Der neue Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen elektronischen Widerrufsbutton anbieten. Kundinnen und Kunden können damit einen Kauf mit einem Klick widerrufen. Die Regel gilt auch für ausländische Anbieter, wenn sich ihr Angebot eindeutig an deutsche Verbraucher richtet. Davon zu unterscheiden ist der bereits bekannte Kündigungsbutton für Abonnements.
Mehr Schutz bei Kleinkrediten und „Buy Now, Pay Later“
Neue EU-Regeln sollen Verbraucher besser vor Überschuldung schützen. Künftig gelten strengere Vorgaben auch für Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige Kredite und „Buy Now, Pay Later“-Modelle. Anbieter müssen Kosten klar offenlegen und die Kreditwürdigkeit genauer prüfen.
Klare Vorgaben für E-Auto-Batterien
Erstmals werden verbindliche Mindestanforderungen für die Haltbarkeit von E-Auto-Batterien festgelegt. Nach 100.000 Kilometern oder fünf Jahren muss die Kapazität noch mindestens 80 Prozent betragen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent.

Tanken wird teurer
Der CO₂-Preis für Benzin und Diesel steigt weiter. 2026 könnte sich der Preis um bis zu drei Cent pro Liter erhöhen. Ursache ist die schrittweise Einführung eines Zertifikatehandels. Zusätzlich gelten ab 2026 strengere Abgasnormen für neu zugelassene Fahrzeuge – ein weiterer Schritt in Richtung Euro 7.
Bulgarien führt den Euro ein
Zum 1. Januar 2026 wird Bulgarien das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende entfällt damit der Währungsumtausch samt Gebühren und Wechselkursrisiken. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch innerhalb Bulgariens umgetauscht werden.



