Wann verjähren Punkte in Flensburg?

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Wer im Straßenverkehr über die Stränge schlägt, sammelt schnell Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg – doch wann verjähren sie?

Wer im Straßenverkehr über die Stränge schlägt, sammelt schnell Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg. Die Punkte sind dabei nicht nur ein Mahnmal für vergangene Vergehen, denn ab einer Gesamtanzahl von acht Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es verwundert also kaum, dass viele Autofahrer ungeduldig auf die Tilgung ihrer Punkte warten. Welche Fristen dabei gelten, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.

Punkte verjähren einzeln

Bei der Tilgung haben viele Menschen noch eine veraltete Punkteregelung im Kopf: Denn vor 2014 konnten neue Verstöße die Tilgungsfrist bereits bestehender Punkte verlängern. Damit ist jedoch seit der Punktereform Schluss. „Heute wird jeder Punkt für sich betrachtet. Neu hinzukommende Einträge wirken sich nicht mehr auf die Tilgungsfrist der alten aus“, erklärt die Anwältin. Wer maximal fünf Punkte angesammelt hat, kann übrigens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.

Je schlimmer, desto länger

Wie lange es dauert, bis Punkte getilgt sind, hängt von der Schwere des Vergehens ab: Für Verstöße, die mit einem Punkt bestraft werden – etwa Handynutzung am Steuer −, beträgt die Tilgungsfrist zweieinhalb Jahre. Bei zwei Punkten gilt eine Frist von fünf Jahren und bei Straftaten wie illegalen Autorennen, die neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten bestraft werden, beträgt die Tilgungsfrist ganze zehn Jahre.

Tilgungsfrist beginnt erst mit Rechtskraft

Wer glaubt, er könne anhand des Datums des Verstoßes errechnen, wann seine Punkte verfallen, liegt allerdings falsch. Tatsächlich startet die Tilgungsfrist erst mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung. „Diese kann wenige Wochen oder mehrere Monate nach dem eigentlichen Delikt eintreten. Beispielsweise wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids Einspruch eingelegt wird. Oder wenn das Gericht nach erfolgtem Einspruch ein Urteil fällt und der Betroffene keine weiteren Rechtsmittel einlegt“, erklärt Melanie Leier.

Löschen dauert länger

Doch selbst nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Punkte nicht sofort aus dem Fahreignungsregister gelöscht, sondern bleiben noch ein Jahr hinterlegt. Diese sogenannte Überliegefrist dient dazu, etwaige neue Eintragungen, die kurz vor Ablauf hinzukommen, korrekt einordnen zu können. „Falls zum Beispiel kurz vor dem Verfall des alten Punkts ein neuer Verstoß begangen wurde, kann geprüft werden, ob die Punkte zusammen Folgen haben – etwa das Überschreiten der 8-Punkte-Grenze und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis“, warnt die Anwältin.

Punktestand in Flensburg abfragen

Wer sich nicht sicher ist, wie hoch sein Punktestand aktuell ausfällt, kann kostenlos Auskunft bei der Behörde einholen. Der Antrag kann vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, per Post oder online gestellt werden. „Für den Postweg muss der Identitätsnachweis entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch eine Kopie des Personalausweises erfolgen. Voraussetzung für den digitalen Antrag ist ein Ausweis mit Online-Funktion.

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