Jeder Vierte macht Kurzarbeit: Corona als Stresstest für den Arbeitsmarkt

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„Die Ausbreitung des Corona-Virus hat innerhalb kürzester Zeit deutliche Spuren in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt hinterlassen und ein Ende ist noch nicht in Sicht“, umschreibt Stefan Beil, Leiter der Agentur für Arbeit Würzburg, die derzeitige Situation. „Geschäftsschließungen, Produktionsausfälle und erhebliche Auftrags- und Nachfrageeinbrüche haben dazu geführt, dass seit März rund 4.500 Anzeigen auf Kurzarbeit in der Agentur für Arbeit Würzburg eingegangen sind. Trotz intensiver Nutzung dieses Instruments, das auf den Erhalt bestehender Arbeitsplätze abzielt, ist die Arbeitslosigkeit im April spürbar angestiegen“, erklärt Beil.

Der Arbeitslosenbestand erhöhte sich im April gegenüber März um mehr als ein Fünftel auf 8.470 Betroffene. Der Vorjahreswert wird damit um mehr als 30 Prozent oder fast 2.000 Arbeitslose übertroffen. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent. Im April des Vorjahres lag sie noch bei 2,2 Prozent. Eine höhere Aprilquote wurde letztmals im Jahr 2016 verzeichnet.

„Um den Arbeitsmarkt zu entlasten und die existenzbedrohende Situation für viele Betriebe abzuwenden, wäre es einerseits wünschenswert, die bestehenden Beschränkungen baldmöglichst weiter zu lockern. Andererseits versteht es sich von selbst, dass dabei die bisherigen Erfolge im Hinblick auf eine Eindämmung der Pandemie nicht gefährdet werden dürfen“, stellt Beil fest. „In der aktuellen Situation setzen wir alles daran, die bestehenden Leistungsansprüche so schnell wie möglich zur Auszahlung zu bringen, um die finanziellen Auswirkungen der Krise für die betroffenen Firmen, Arbeitnehmer und Arbeitslose zumindest abzufedern.“

Fast 60.000 Kurzarbeiter im Agenturbezirk

Im März und April sind im Agenturbezirk 4.530 Anzeigen auf Kurzarbeitergeld eingegangen. Insgesamt beziehen sich die Anzeigen auf 57.580 Personen. Das sind mehr als ein Viertel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Agenturbezirk. Angaben darüber, wie viele Beschäftigte am Ende tatsächlich in Kurzarbeit waren und in welchem Stundenumfang liegen erst mit Zeitverzögerung vor.

„Die Anzeige von Kurzarbeit löst noch keine Zahlung aus, denn das Kurzarbeitergeld erfolgt in drei Schritten. Nach der Anzeige ist für die Auszahlung ein Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Dieser Antrag ist zusammen mit der monatlichen Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Ich empfehle Betrieben, ihren Antrag umgehend einzureichen. Nur so kann das Geld schnellstmöglich ausgezahlt werden“, so Beil.

  • Arbeitslosenzahl im April: +1.440 auf 8.470
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +1.990 (+31 Prozent)
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent
  • Veränderung der Arbeitslosenquote gegenüber dem Vorjahr: +0,6 Prozentpunkte

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